1. Allgemeines
2. Vertragsdauer und Kündigung
3. Objekteinweisung
4. Leistungen des Auftragnehmers
5. Umfang und Durchführung der Leistung
6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
7. Leistungen des Auftraggebers
8. Reklamation
9. Vergütung
10. Haftung
11. Schlussbestimmungen
1.) Allgemeines
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk– und Werklieferungsleistungen, sowie Montagearbeiten des Auftragsnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in jeweils gültigen Form als vereinbart. Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann rechtswirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Angebote des Auftraggebers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer– und leistungszeitpunktgültigen Preise des Auftragnehmers. Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.) Vertragsdauer und Kündigung
Hausmeisterservice-Verträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelmäßig vorerst für ein Jahr geschlossen. Wird der Service-Vertrag vor Ablauf der Zeit nicht mit einer Frist von drei Monaten durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er für unbestimmte Zeit weitergeführt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner. Für andere Hausmeisterservice-Verträge, insbesondere für Regieaufträge und Reparaturaufträge gelten, sowie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
3.) Objekteinweisung
Vor der Tätigkeit durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden. Erfolgt keine Einweisung in das betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den vom Hausmeisterservice Vocke eingesetzten Maschinen haftbar. Den Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner kenntlich ein Firmenschild und/oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, das das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können. Kosten für den Briefkasten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.) Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeisterservice-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Dienstleistungen fach– und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und –Standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftraggebers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung, sowie Material– und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
5.) Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen , insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzlich Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages. Im Rahmen des Hausmeisterservice-Vertrages übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeiten 30 Minuten je Vorgang nicht üerschreiten. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Hiervon ausgenommen sind Notdiensteinsätze. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden, ausgenommen Winterdienst, der nach der gültigen Stadtsatzung ausgeführt wird.
6.) Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes unter Berücksichtigung von Sonn– und Feiertagszuschlägen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens die Kosten dem Auftraggeber zukommen lassen.
7.) Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang, zur Verfügung zu stellen. Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
8.) Reklamation
Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und gesetzlich bestimmte Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mittels eingeschriebenen Briefes mitgeteilt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn Berechtigung von Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt sind. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen, ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamationen und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können nicht vorgenommen werden. Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten, entgegen der ihn treffenden Besichtigungs– und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwände erhebt.
9.) Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Servicevertrag vereinbarte monatliche Vergütung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das vom Auftragnehmer benannte Bank– oder Postscheckkonto zu überweisen. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte dem Auftragnehmer nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben wird und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierfür eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von mehr als vier Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadensersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung.
10.) Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehen und schuldhaft verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher ingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Service-Vertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
11.) Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmungen oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Sitz des Auftragnehmers als gesetzlicher Bestimmungsort. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs– und Werkvertragsrecht, sowie der neuste Stand VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.